Überläufer oder Entführungsopfer? Am 23. Juli 1954 gibt BfV-Präsident Otto John seinen Übertritt in die DDR bekannt

In einer Hochphase des Kalten Krieges erschütterte ein Skandal die junge deutsche Republik, der für die Geheimdienst-Geschichte einzigartig ist: Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, des deutschen Inlandsgeheimdienstes, läuft in den Osten über.

Es das einzige Mal, das ein oberster Geheimdienst-Leiter die Seiten wechselte. Doch es ist unklar, ob der Wechsel freiwillig stattfand, oder erzwungen wurde. Die Geschichte nimmt mehrere Wendungen, viele Begebenheiten und Hintergründe liegen bis heute im Dunkeln. Über den mysteriösen „Fall John“ diskutieren die Experten bis heute.

Aufstieg zum Verfassungsschutz-Präsident

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Geheimdienste in Deutschland unter der Regie der Siegermächte neu aufgebaut. Es sollte keine Kontinuitäten zu den Geheimdiensten der NS-Vergangenheit bestehen.

Im Gegensatz zum Auslandsnachrichtendienst BND mit seinem Gründungspräsidenten und ehemaligen Fremde Heer Ost-Leiter Reinhard Gehlen gelang diese Trennung dem 1950 gegründeten Bundesamt für Verfassungsschutz deutlich klarer.

Der Jurist Otto John beteiligte sich im Krieg am Widerstand gegen den Nationalsozialismus. Er hatte Anteil an den Vorbereitungen für das misslungene Attentat auf Adolf Hitler am 20. Juli 1944, agierte dabei unter anderem als Verbindungsmann der Widerständler zu den Alliierten, arbeitete anschließend für den britischen Propagandasender „Soldatensender Calais“. Nach dem Krieg trat er als Zeuge der Anklage bei den Nürnberger Prozessen auf.

John wies also eine geeignete Biografie auf, um mit ihm als ersten Präsidenten des 1950 gegründeten Bundesamtes für Verfassungsschutz einen klaren Neubeginn des deutschen Inlandsgeheimdienstes und damit eine Abkehr von der Gestapo-Vergangenheit zu manifestieren.

Otto John 1954 auf einer Pressekonferenz in der DDR
[Bundesarchiv, Bild 183-25876-0001 / Heilig, Walter / CC-BY-SA 3.0]

Ein rätselhafter Sinneswandel

Doch die Karriere Otto John endete abrupt am 20. Juli 1954: Kurz nach dem Besuch einer Gedenkfeier für die Mitglieder des Widerstandskreises des 20. Juli 1944 verschwand John. Nach wilden Spekulationen über seinen Verbleib meldete er sich am 23. Juli mit einer Radioansprache aus Ost-Berlin.

Dabei gab er überraschend öffentlich bekannt, sich aus Sorge über die drohende Militarisierung unter Kanzler Adenauer entschlossen zu haben, in der DDR zu bleiben. Dabei prangerte er auch den fortwährenden Einfluss ehemaliger Nationalsozialisten an – und verwies dabei unter anderem auf die Personalie Reinhard Gehlen.

Der „Fall John“ war ein gewaltiger politischer Skandal für die junge Bundesrepublik und führte zu einer innenpolitischen Krise. In den folgenden Monaten wiederholte John seine Vorwürfe in Veröffentlichungen und Vorträgen. Finanziert wurde diese Tätigkeit von der DDR-Regierung, die John gleichzeitig streng überwachen ließ. Zudem wurde John in Moskau durch den KGB verhört.

Ebenso überraschend wie sein Gang in die DDR war seine Rückkehr: Am 12. Dezember 1955 flüchtete John mit Hilfe eines Journalisten zurück nach West-Berlin, wo er verhaftet und wegen Landesverrat zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt wurde.

Otto John (3.v.l.) im Cafe “Warschau” in Ost-Berlin
[Bundesarchiv, Bild 183-25798-0008 / Heilig, Walter /

CC-BY-SA 3.0]

Drei Versionen und keine Klarheit

Nachdem Johns Auftreten in der DDR zuvor stets signalisiert hatte, dass er sich aus freien Stücken entschlossen hatte, die Seiten zu wechseln und an die Öffentlichkeit zu gehen, präsentierte er nach seiner Rückkehr eine andere Version: Demnach hatte ihn am 20. Juli 1954 ein ihm lange bekannter Arzt, der als verdeckter KGB-Agent agierte, betäubt und nach Ost-Berlin entführt. Er habe sich darauf eingelassen mit den erwähnten Anschuldigungen an die Öffentlichkeit zu gehen, um seine Entführer in Sicherheit zu wiegen und so seine Flucht zu ermöglichen.

Bis heute streiten Forscher darüber, ob John tatsächlich entführt wurde oder diese Version nur im Nachhinein erzählte, um seine Handlung zu relativieren.

Die Gegner der Johnschen Version sind der Ansicht, der BfV-Präsident habe sich bewusst – aber vielleicht sehr spontan im Sinne einer Kurzschlusshandlung – zu dem drastischen Schritt entschlossen und den Übertritt später bereut, weshalb er wieder in die BRD zurückkehrte.

Eine dritte Option, die zuletzt immer mehr Befürworter fand, sieht so aus, dass der Übertritt in die DDR freiwillig stattfand, etwa um dort diskrete politische Gespräche zu führen. Dann erst nutzten die östlichen Behörden die Gunst der Stunde, verweigerten John die Rückkehr und übten Druck auf ihn aus. Endgültig geklärt werden konnte der Vorgang nie.

Auch die Rechtmäßigkeit des Gerichtsurteils ist nach wie vor umstritten. Es handelte sich um einen reinen Indizienprozess, geleitet von einem Richter mit vertuschter NS-Vergangenheit. Dieser ging bei seinem Urteil über das von der Anklage geforderte Strafmaß hinaus und verhängte eine Haftstrafe in doppelter Länge.

Nachdem John 1958 vorzeitig begnadigt worden war, kämpfte er sein Leben lang erfolgslos für seine Rehabilitierung. Trotz mehrerer Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens und einer Verfassungsbeschwerde gelang es ihm nie, das Urteil revidieren zu lassen.

Autor: Florian Schimikowski

Veröffentlicht am: 23.07.2020