Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ist der Inlandsgeheimdienst Deutschlands. Sein Auftrag: die freiheitliche demokratische Grundordnung schützen. Neben dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) ist das BfV einer der drei zentralen Nachrichtendienste der Bundesrepublik. Es arbeitet im Hintergrund, beobachtet potenzielle Gefahren – und steht dabei oft im Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Bürgerrechten.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden alle nationalsozialistischen Geheimdienste aufgelöst. Die westlichen Alliierten wollten nun einen neuen, demokratisch kontrollierten Inlandsgeheimdienst schaffen.
Am 7. November 1950 wurde das Bundesamt für Verfassungsschutz offiziell gegründet. Die Basis bildete das Bundesverfassungsschutzgesetz, welches die Aufgaben des Dienstes definierte: Die Absicherung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nach innen. Anders als die anderen Geheimdienste der BRD stand das Bundesamt für Verfassungsschutz damit früh auf einer gesetzlichen Grundlage.
Logo des BfV
Der Hauptsitz des neuen Geheimdienstes wurde Köln, erster Präsident Otto John. Dieser sorgte 1954 für einen handfesten Skandal: John verschwand und tauchte dann wieder in Ost-Berlin auf. Dort protestierte er gegen frühere Nationalsozialisten, die ihm in der Bundesrepublik einen zu großen Einfluss ausübten. Später erklärte John, vom KGB entführt worden zu sein. Bis heute streiten Forscher darüber, ob John tatsächlich entführt wurde oder diese Version nur im Nachhinein erzählte, um seine Handlung zu relativieren.
Bis 1955 stand das BfV unter direkter Kontrolle der Alliierten. Später geriet es in die Kritik, weil in dieser Frühzeit auch Personen mit nationalsozialistischer Vergangenheit angestellt wurden. Noch 1972 musste Hubert Schrübbers als Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz zurücktreten. Ihm wurde vorgeworfen, als Staatsanwalt im Dritten Reich politisch und rassisch Verfolgte angeklagt zu haben.
BfV-Präsident Sinan Selen (Quelle: Cybersec22, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons)
Das BfV untersteht dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI). Neben dem Kölner Hauptsitz hat es diverse Außenstellen, unter anderem in Berlin. Der aktuelle Präsident des BfV ist Sinan Selen. Strukturell gliedert es sich in eine Leitungsebene und zwölf untergeordnete Abteilungen. Eine Akademie für Verfassungsschutz fungiert als Bildungseinrichtung der Verfassungsschutzbehörden.
Das BfV versteht sich als Frühwarnsystem für den Staat.
Seine Hauptaufgaben sind:
Aufgrund des Trennungsgebots hat das BfV keine polizeilichen Befugnisse. Es darf keine Festnahmen durchführen, sondern nur beobachten, analysieren und informieren. Ermittlungen führt es nur bei bundesweiten oder länderübergreifenden Gefahren, oder wenn eine Landesbehörde für Verfassungsschutz um Hilfe bittet. Das BfV arbeitet eng mit den 16 Landesämtern für Verfassungsschutz (LfV) der einzelnen Bundesländer zusammen.
In der Öffentlichkeit wurde das Bundesamt für Verfassungsschutz wiederholt durch Skandale und Überläufer bekannt. 1963 kam es zur Abhöraffäre, als ein Whistleblower aus den Reihen des BfV bekannt machte, dass der Verfassungsschutz unrechtmäßig Hunderte Bürger abgehört hatte. 1985 lief Hansjoachim Tiedge, Leiter des Referats „Nachrichtendienste DDR” bei der Spionageabwehr des BfV, in die DDR über. Sein ehemaliger Chef beim BfV, Heribert Hellenbroich, damals seit drei Wochen neuer BND-Präsident, muss zurücktreten.
Hauptsitz des BfV in Köln (Quelle: Stefan Kühn, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons)
2003 scheiterte ein NPD-Verbotsverfahren daran, dass die Partei zu stark von V-Leuten des Verfassungsschutzes durchsetzt war. Die V-Leute wurden danach abgezogen. Wenig später kam es zur Aktenschredder-Affäre. Dabei handelte es sich um die Vernichtung von Akten durch einen Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz, die dem NSU-Untersuchungsausschuss vorenthalten werden sollten. Dies führte 2012 zum Rücktritt des damaligen BfV-Präsidenten Heinz Fromm.
Um neuen gesellschaftlichen Entwicklungen gerecht zu werden, passt sich das BfV immer wieder neuen Bedrohungen an. 2016 kam es zur Einrichtung des Beobachtungsbereichs „Reichsbürger und Selbstverwalter“ , 2021 entstand der Bereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“.
Immer wieder steht das BfV in der Kritik. Die häufigsten Vorwürfe lauten:
Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist ein zentrales Element der inneren Sicherheit Deutschlands. Es soll Demokratie und Rechtsstaat vor Extremismus und Spionage schützen – und dabei zugleich die Freiheit der Bürger wahren.
Kontroversen und Skandale zeigen, wie wichtig Kontrolle und Transparenz sind. Trotz aller Kritik bleibt der Auftrag klar: Gefahren früh erkennen, bevor sie zur Bedrohung für den Staat werden.
Der Verfassungsschutz ist der Inlandsgeheimdienst Deutschlands, der Bund und Länder vor extremistischen und sicherheitsgefährdenden Bestrebungen schützt.
Beobachtet werden Gruppen, Organisationen oder Personen, die die freiheitliche demokratische Grundordnung bekämpfen oder die Sicherheit des Staates gefährden.
Er sammelt, analysiert und bewertet Informationen zu extremistischen Aktivitäten, Spionage und sicherheitsrelevanten Bedrohungen.
Zu den Aufgaben gehören Spionageabwehr, Schutz geheimer Informationen, Beobachtung extremistischer Strömungen und die Information von Politik und Öffentlichkeit.
Das bedeutet, dass der Dienst Daten erhebt und analysiert, um festzustellen, ob eine Person oder Organisation eine Gefahr für die Demokratie oder Sicherheit darstellt – ohne polizeiliche Eingriffsrechte wie Festnahmen.